- als Gesamtschuldner haften
- союз
юр. ответить солидарно
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
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Gesamtschuldner — heißen mehrere Schuldner, wenn sie eine Leistung in der Weise schulden, daß jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet ist, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal fordern darf. Jedoch steht es dem Gläubiger frei, die Leistung nach… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gesamtschuldner — Die Gesamtschuld (im österreichischen und schweizer Recht auch Solidarschuld) ist ein Rechtsbegriff des Schuldrechts. Inhaltsverzeichnis 1 Begriffsklärung 2 Entstehungsgeschichte 3 Abgrenzung 4 Zweck der Gesamtschuld 5 … Deutsch Wikipedia
Gesamtschuldner — I. Bürgerliches Recht/Handelsrecht:Schuldner, die für eine Schuld in der Weise haften, dass jeder von ihnen die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist. Der Gläubiger kann die… … Lexikon der Economics
Haftpflicht der Eisenbahnen — (responsibility; responsabilité; responsabilità). Inhaltsangabe: I. Begriff der Eisenbahnhaftpflicht im Sinne dieser Ausführungen. II. Grundzüge der geschichtlichen Entwicklung des H. Rechts. III. Darstellung des allgemeinen H. Rechts mit… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Schadensersatz — Unter Schadensersatz (häufig auch und in Österreich grundsätzlich nur in der Schreibweise Schadenersatz anzutreffen) versteht man den Ausgleich eines Schadens. Ein Schaden ist jede unfreiwillige Einbuße an Lebens und Rechtsgütern.[1] Der… … Deutsch Wikipedia
Gestörte Gesamtschuld — Eine gestörte Gesamtschuld liegt vor, wenn mehrere für einen Schaden dergestalt verantwortlich sind, dass sie eigentlich als Gesamtschuldner haften würden, einer von ihnen jedoch aufgrund eines Haftungsprivilegs dem Geschädigten gegenüber von der … Deutsch Wikipedia
Sozietät — Kooperative; Genossenschaft * * * So|zi|e|tät 〈f. 20〉 1. Interessen , Berufsgenossenschaft, so z. B. von Ärzten 2. Form der Vergesellschaftung von Tieren, die für die beteiligten Tiere u. deren Arterhaltung notwendig ist [zu lat. societas… … Universal-Lexikon
solidarisch — »gemeinsam; miteinander übereinstimmend, füreinander einstehend, eng verbunden«, häufig in der Wendung »sich mit jemandem solidarisch erklären«: Das seit dem Anfang des 19. Jh.s bezeugte Adjektiv (ursprünglich Rechtswort, dann politisches… … Das Herkunftswörterbuch
E.V. — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia
E. V. — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia
Eingetragener Verein — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia